Der Fahrdienst führt für Sie auch regelmäßig, wiederkehrende Fahrten durch, wie z.B.:
- tägliche Fahrten zum Ausbildung-, Umschulungs- und Arbeitsplatz
- Einzelbeförderungen
- regelmäßige Einkaufsfahrten
- Fahrten zur Krankengymnastik
- Dialyse-Fahrten
- oder vergleichbare Fahrten
Wobei man hierbei wiederum unterscheiden muss, daß ebenso wie bei den Behandlungsfahrten nur „sitzende“ Beförderungen oder Beförderungen im Rollstuhl durchführt werden können.
Verfahrensweise:
Wichtigste Frage ist hierbei, wer ist Ihr Kostenträger, d.h. wer übernimmt die Kosten für Ihre Dauerfahrt.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Sie den jeweiligen Kostenträgern (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Pflegekasse, Sozialamt, etc.) im Normalfall drei Kostenvoranschläge von verschiedenen Fahrdiensten vorlegen müssen. Die Kostenträger treffen dann die Entscheidung, an welches Unternehmen der Auftrag geht. Für den Vorgang, von der Anfrage beim Kostenträger über die Angebote der Fahrdienste bis hin zur Bewilligung, sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit mind. 10 Werktage einplanen.
Werden die Kosten von Ihnen selbst getragen - Lassen Sie sich von uns ein individuelles Angebot machen!